Der Chirurg war Paolo Macchiarini, der einst als Pionier der Stammzellenmedizin gefeiert wurde Wegen schwerer Körperverletzung verurteilt gegen drei seiner Patienten verklagt und wurde von einem Stockholmer Berufungsgericht zu zwei Jahren und sechs Monaten Gefängnis verurteilt. Das Urteil ergeht ein Jahr, nachdem Macchiarini von einem schwedischen Bezirksgericht wegen Körperverletzung in zwei Fällen für schuldig befunden und zu einer Bewährungsstrafe verurteilt wurde. Nachdem die Staatsanwaltschaft und Macchiarini gegen dieses Urteil Berufung eingelegt hatten, verhandelte das Berufungsgericht Svea den Fall im April und Mai. Die Staatsanwälte haben eine fünfjährige Haftstrafe gefordert, während Macchiarinis Anwalt das Berufungsgericht aufgefordert hat, ihn von allen Anklagen freizusprechen.
Macchiarini führte 2011 und 2012 experimentelle Operationen an den drei Patienten durch, während er am berühmten Karolinska Institutet arbeitete. Er implantierte künstliche Schläuche, in die Stammzellen aus dem Knochenmark des Patienten transplantiert wurden, in der Hoffnung, dass sich die Zellen mit der Zeit vermehren und eine dauerhafte Alternative darstellen würden. Alle drei Patienten starben, als die Transplantation fehlschlug. Ein Patient starb plötzlich, als ein Implantat nur 4 Monate nach der Implantation massive Blutungen verursachte; Die anderen beiden überlebten 1,5 bzw. 4 Jahre, erlitten jedoch vor ihrem Tod schmerzhafte und schwächende Komplikationen.
In der heutigen Entscheidung widersprach das fünfköpfige Richtergremium der Entscheidung des Bezirksgerichts, dass die ersten beiden Patienten unter „Notfall“-Bedingungen behandelt wurden. Sie sagten, beide Patienten hätten ohne die Operationen längere Zeit überleben können. Das Gericht entschied, dass es sich bei dem dritten Fall um einen „Notfall“ handele, die Behandlung war jedoch immer noch unhaltbar, da Macchiarini sich zu diesem Zeitpunkt der Probleme mit der Technik durchaus bewusst war. (Ein Patient war bereits verstorben und der andere hatte schwere Komplikationen.)
Die Richter stellten fest, dass Macchiarini „in krimineller Absicht gehandelt“ hatte, obwohl er hoffte, dass die Technik funktionieren würde. Sie wurden durch die Beweise überzeugt, dass er sich des Risikos, dass die Eingriffe zu körperlichen Verletzungen und Leiden des Patienten führen würden, völlig bewusst war und dass ihm das Bewusstsein für diese Risiken gleichgültig war.
Macchiarinis Anwalt Björn Hurtig sagt, dass man über eine Berufung beim Obersten Gerichtshof Schwedens nachdenken werde, der dann entscheiden werde, ob der Fall verhandelt werde. Viveca Lange, eine der Richterinnen des Berufungsgerichts, die den Fall verhandelt hat, sagt, Macchiarini müsse sich nicht im Gefängnis melden, solange das Berufungsverfahren laufe. Sollte die Strafe aufrechterhalten werden, werde er nach schwedischen Maßstäben voraussichtlich zwei Drittel seiner Strafe verbüßen.
Dies ist eine sich entwickelnde Geschichte, die aktualisiert wird.
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