- Von Jonathan Head, Südostasien-Korrespondent
- Bangkok
Ein thailändisches Gericht hat einen Mann wegen Kommentaren, die als Beleidigung der Monarchie angesehen wurden, zu 50 Jahren Gefängnis verurteilt – die höchste Strafe, die nach dem berüchtigten Majestätsbeleidigungsgesetz des Landes verhängt wurde.
Der 30-jährige Mongole Tirakot wurde ursprünglich zu 28 Jahren Gefängnis verurteilt, weil er vor drei Jahren Beiträge auf Facebook gepostet hatte.
Doch am Donnerstag verlängerte das Berufungsgericht die Strafe um weitere 22 Jahre.
Das Les Majeste Act kriminalisiert jede negative Meinung über die Monarchie.
Das vielfach kritisierte Gesetz ist immer noch in Kraft, obwohl letztes Jahr zum ersten Mal seit zehn Jahren eine Zivilregierung gewählt wurde.
Bei der Anhörung am Donnerstag sagte der Richter, er habe die Strafe von Herrn Thrakot aufgrund des kooperativen Verhaltens des Angeklagten bereits um ein Drittel herabgesetzt.
Einzelheiten darüber, was zu einer so harten Strafe für Herrn Thrakot, einen Online-Bekleidungsverkäufer aus der Provinz Chiang Rai, geführt hat, wurden nicht veröffentlicht. Der Richter gab mehrere Kommentare auf Facebook ab, und thailändische Gerichte verhängen in der Regel für jeden einzelnen Beitrag zusätzliche Strafen.
Das Majestätsbeleidigungsgesetz wurde zu Beginn der Herrschaft von König Vajiralongkorn im Jahr 2019 kurzzeitig außer Kraft gesetzt, wurde jedoch seit dem Ausbruch beispielloser Studentenproteste vor drei Jahren, die umfassende Reformen der Monarchie forderten, wiederbelebt und weit verbreitet angewendet.
Auch die Haftstrafe von Arnon Namba, einem Aktivisten und Anwalt, der als erster zu einer öffentlichen Debatte über die Monarchie aufrief, wurde am Mittwoch um vier Jahre verlängert.
Das Verfassungsgericht wird im Januar darüber entscheiden, ob Move Forward aufgelöst werden soll, die Jugendpartei, die letztes Jahr bei den Parlamentswahlen die meisten Stimmen gewonnen hat. Einige thailändische Konservative halten die Partei für einen Aufruf zur Änderung des Majestätsbeleidigungsgesetzes. Die ganze politische Ordnung.
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